AGB Allgemeine Lieferungsbedingungen der Fliesen BÜCHLER GmbH, Paul-Winter-Str. 20, 86633 Neuburg an der Donau 1. Allgemeines - Geltungsbereich (1) Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. (2)   Verbraucher   im   Sinne   dieser   Geschäftsbedingungen   sind   alle   natürlichen   Personen,   mit   denen   in   Geschäftsbeziehung getreten    wird,    ohne    dass    diesen    eine    gewerbliche    oder    selbstständige    berufliche    Tätigkeit    zugerechnet    werden    kann. Unternehmer     im     Sinne     dieser     Geschäftsbedingungen     sind     natürliche     oder     juristische     Personen     oder     rechtsfähige Personengesellschaften,    mit    denen    in    Geschäftsbeziehung    getreten    wird,    die    in    Ausübung    einer    gewerblichen    oder selbstständigen   beruflichen Tätigkeit   handeln.   Kunde   im   Sinne   dieser   Geschäftsbedingungen   sind   sowohl   Verbraucher   als   auch Unternehmer. (3)   Abweichende,   entgegenstehende   oder   ergänzende   Allgemeine   Geschäftsbedingungen   werden,   selbst   bei   Kenntnis,   nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt 2. Vertragsschluss und Lieferung (1)   Unsere Angebote   sind   freibleibend. Technische   Änderungen   sowie   Änderungen   in   Form,   Farbe   und/oder   Gewicht   bleiben   im Rahmen   des   Zumutbaren   vorbehalten.   Für   Natursteine,   wie   z.   B.   Granit,   Marmor,   Kalkstein,   etc.   gilt   Folgendes:   Muster,   Farben, Materialbeschaffenheit,    Bemusterungen,    etc.    sind    unverbindlich    und    zeigen    nur    das    allgemeine    Aussehen    des    Steines. Handmuster   können   niemals   alle   Eigenschaften   und   Unterschiede   in   Farbe,   Zeichnung,   Struktur   und   Gefüge   des   Natursteins   in sich   wiedergeben.   Für   die   bei   Natursteinen   vorkommenden   natürlichen   Farbunterschiede,   Trübungen,   Änderungen,   natürliche Poren,    offene    Stellen,    Einspringungen,    Risse,    Quarzadern,    etc.    können    wir    keine    Haftung    übernehmen,    wie    sie    auch keineswegs   eine   Wertminderung   des   Natursteins   bedeuten.   Außerdem   wird   keine   Haftung   für   die   Frostbeständigkeit   von Natursteinen übernommen. Bei Natursteinen sind sachgemäße Kittungen zulässig und stellen keinen Mangel dar. (2)   Mit   der   Bestellung   einer   Ware   erklärt   der   Kunde   verbindlich,   die   bestellte   Ware   erwerben   zu   wollen.   Wir   sind   berechtigt,   das in   der   Bestellung   liegende   Vertragsangebot   innerhalb   von   2   Wochen   nach   Eingang   bei   uns   anzunehmen.   Die   Annahme   kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. (3)    Bestellt    der    Verbraucher    die    Ware    auf    elektronischem    Wege,    werden    wir    den    Zugang    der    Bestellung    unverzüglich bestätigen.   Die   Zugangsbestätigung   stellt   noch   keine   verbindliche   Annahme   der   Bestellung   dar.   Die   Zugangsbestätigung   kann mit   der   Annahmeerklärung   verbunden   werden.   In   diesem   Fall   wird   der   Vertragstext   von   uns   gespeichert   und   dem   Kunden   auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per Email zugesandt. (4)   Der   Vertragsschluss   erfolgt   unter   dem   Vorbehalt   der   richtigen   und   rechtzeitigen   Selbstbelieferung   durch   unsere   Zulieferer. Dies   gilt   nur   für   den   Fall,   dass   die   Nichtlieferung   nicht   von   uns   zu   vertreten   ist   insbesondere   bei   Abschluss   eines   kongruenten Deckungsgeschäftes   mit   unserem   Zulieferer.   Der   Kunde   wird   über   die   Nichtverfügbarkeit   der   Leistung   unverzüglich   informiert. Eine etwaig bereits erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. (5)   Unsere   Lieferungen   erfolgen   unfrei   auf   Rechnung   und   Gefahr   des   Kunden   ohne   unsere   Haftung   für   Bruch,   Diebstahl   und dergleichen. 3. Preisstellung, Zahlung (1)   Die   Preise   verstehen   sich   in   Euro   ohne   Umsatzsteuer.   Die   Umsatzsteuer   wird   zum   jeweils   gültigen   Satz   entsprechend   den jeweils    geltenden    steuerrechtlichen    Vorschriften    gesondert    in    Rechnung    gestellt.    Die    Preise    gelten    ab    Werk    oder    Lager ausschließlich Verpackung und sonstiger Versand- und Transportkosten. (2)   Der   Kunde   verpflichtet   sich,   nach   Erhalt   der   Ware   innerhalb   von   30 Tagen   den   Kaufpreis   zu   zahlen.   Nach Ablauf   dieser   Frist kommt   der   Kunde   in   Zahlungsverzug.   Der   Verbraucher   hat   während   des   Verzugs   die   Geldschuld   in   Höhe   von   5   %   über   dem Basiszinssatz   zu   verzinsen.   Der   Unternehmer   hat   während   des   Verzugs   die   Geldschuld   in   Höhe   von   8   %-Punkten   über   dem Basiszinssatz   zu   verzinsen.   Gegenüber   dem   Unternehmer   behalten   wir   uns   vor,   einen   höheren   Verzugsschaden   nachzuweisen und geltend zu machen. (3)   Vor   Zahlung   fälliger   Rechnungsbeträge   sind   wir   zu   keiner   weiteren   Lieferung   verpflichtet.   Befindet   sich   der   Käufer   mit   einer fälligen   Zahlung   in   Verzug,   so   können   wir   für   sämtliche   noch   ausstehende   Lieferungen   aus   allen Abschlüssen   Barzahlung   oder Sicherheitsleistung   für   die   Lieferung   der   Ware   verlangen.   Werden   uns   nach   Vertragsschluss   Umstände   bekannt,   die   Zweifel   an der   Kreditwürdigkeit   des   Bestellers   rechtfertigen,   sind   wir   berechtigt,   vom   Vertrag   zurückzutreten,   Vorauszahlung   zu   verlangen oder   unsere   Lieferung   von   einer   Sicherheitsleistung   abhängig   zu   machen.   Bei   Zahlungsverzug   des   Kunden   werden   unsere sämtlichen   gegen   ihn   bestehenden   Forderungen   sofort   in   bar   zur   Zahlung   fällig,   ungeachtet   eingeräumter   Zahlungsziele.   Der Kunde   darf   die   in   unserem   Eigentum   oder   Miteigentum   stehenden   Waren   nicht   mehr   veräußern.   Die   Ermächtigung   zum   Einzug an uns abgetretener Forderungen erlischt. 4. Preisänderungen Die   genannten   Preise   sind   unsere   derzeitigen   Verkaufspreise   und   basieren   auf   den   zurzeit   gültigen   Materialpreisen   und Löhnen.   Liegen   zwischen   Vertragsschluss   und   Auslieferung   mehr   als   4   Monate,   ohne   dass   wir   eine   Lieferverzögerung   zu vertreten   haben,   kann   der   Preis   unter   Berücksichtigung   eingetretener   Material-,   Lohn-   und   sonstiger   Nebenkosten   angemessen erhöht werden. Erhöht sich der Kaufpreis um mehr als 40 %, ist der Unternehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 5. Aufrechnung und Zurückbehaltung Der   Kunde   hat   ein   Recht   zur   Aufrechnung   nur,   wenn   seine   Gegenansprüche   rechtskräftig   festgestellt   wurden   oder   durch   uns anerkannt   wurden.   Der   Kunde   kann   ein   Zurückbehaltungsrecht   nur   ausüben,   wenn   sein   Gegenanspruch   auf   demselben Vertragsverhältnis beruht. 6. Gefahrübergang Ist   der   Käufer   Unternehmer,   geht   die   Gefahr   des   zufälligen   Untergangs   und   der   zufälligen   Verschlechterung   der   Ware   mit   der Übergabe,   beim   Versendungskauf   mit   der   Auslieferung   der   Sache   an   den   Spediteur,   den   Frachtführer   oder   die   sonst   zur Ausführung   der   Versendung   bestimmten   Person   oder   Anstalt   auf   den   Käufer   über.   Der   Übergabe   steht   es   gleich,   wenn   der Käufer im Verzug der Annahme ist. 7. Lieferzeit und -verzug (1)   Lieferzeiten   sind   nur   verbindlich,   wenn   sie   von   uns   schriftlich   zugesagt   worden   sind.   Die   Einhaltung   der   Lieferzeit   setzt voraus,   dass   der   Auftrag   vollständig   geklärt   ist,   alle   Genehmigungen   erteilt   sowie   sämtliche   vom   Besteller   beizubringende Unterlagen,   Zahlungen   und   Sicherheiten   termingemäß   bei   uns   eingegangen   sind.   Die   Lieferzeit   verlängert   sich   angemessen, sofern   die   vorstehenden   Voraussetzungen   nicht   alle   rechtzeitig   erfüllt   sind.   Die   Lieferzeit   ist   eingehalten,   wenn   die   Sendung innerhalb   der   vereinbarten   Frist   versandbereit   und   eine   entsprechende   Mitteilung   an   den   Besteller   abgesandt   ist.   Sind   wir   an der   rechtzeitigen   Durchführung   unserer   Lieferungen   und   Leistungen   durch   Mobilmachung,   Krieg,   Aufruhr,   Streik,   Aussperrung, Betriebsstörungen,     Feuer,     Naturkatastrophen,     Transportbehinderungen,     Änderung     der     gesetzlichen     Bestimmungen, behördliche   Maßnahmen   oder   Verordnungen   oder   den   Eintritt   sonstiger   unvorhergesehener   Ereignisse,   die   außerhalb   unseres Willens    liegen,    gehindert,    so    verlängert    sich    die    Lieferzeit    angemessen.    Der    Kunde    kann    eine    Vertragsstrafe    nur    dann verlangen,   wenn   diese   gesondert   vereinbart   wurde.   Ansprüche   für   Schäden,   die   der   Kunde   auch   aus   einer   verspäteten Lieferung   erleidet,   insbesondere   auch   solche   aus   schuldhafter   Vertragsverletzung,   fahrlässig   begangener   unerlaubter   Handlung und   für   Folgeschäden,   sind   grundsätzlich   ausgeschlossen.   Dies   gilt   nicht,   soweit   in   Fällen   des   Vorsatzes   oder   der   groben Fahrlässigkeit,   bei   Zusicherungen   oder   bei   Verletzung   wesentlicher   Vertragspflichten   durch   einfache   Fahrlässigkeit   und   bei Personen- oder Körperschäden für vertragstypisch vorhersehbare Schäden aus rechtlichen Gründen zwingend gehaftet wird. 8. Gewährleistung (1)   Ist   der   Käufer   Unternehmer,   leisten   wir   für   Mängel   der   Ware   zunächst   nach   unserer   Wahl   Gewähr   durch   Nachbesserung oder   Ersatzlieferung.   Ist   der   Käufer   Verbraucher,   so   hat   er   zunächst   die   Wahl,   ob   die   Nacherfüllung   durch   Nachbesserung   oder Ersatzlieferung   erfolgen   soll.   Wir   sind   jedoch   berechtigt,   dieArt   der   gewählten   Nacherfüllung   zu   verweigern,   wenn   sie   nur   mit unverhältnismäßigen   Kosten   möglich   ist   und   die   andere   Art   der   Nacherfüllung   ohne   erhebliche   Nachteile   für   den   Verbraucher bleibt. (2)   Schlägt   die   Nacherfüllung   fehl,   kann   der   Kunde   grundsätzlich   nach   seiner   Wahl   Herabsetzung   der   Vergütung   (Minderung) oder   Rückgängigmachung   des   Vertrages   (Rücktritt)   verlangen.   Bei   einer   nur   geringfügigenVertragswidrigkeit,   insbesondere   bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. (3)   Unternehmer   müssen   uns   offensichtliche   Mängel   innerhalb   einer   Frist   von   zwei   Wochen   ab   Empfang   der   Ware   schriftlich anzeigen;   anderenfalls   ist   die   Geltendmachung   des   Gewährleistungsanspruchs   ausgeschlossen.   Zur   Fristwahrung   genügt   die rechtzeitige Absendung.   Den   Unternehmer   trifft   die   volle   Beweislast   für   sämtliche Anspruchsvoraussetzungen,   insbesondere   für den   Mangel   selbst,   für   den   Zeitpunkt   der   Feststellung   des   Mangels   und   für   die   Rechtzeitigkeit   der   Mängelrüge.   Die   Prüfung   der von   uns   gelieferten   Ware   hat   in   jedem   Fall   vor   dem   Verlegen   stattzufinden.   Offensichtliche   Mängel   können   bei   bereits   verlegtem Material   von   uns   nicht   anerkannt   werden.   Verlegt   der   Kunde   von   uns   geliefertes   Material   trotz   erkennbarer   Mängel,   entfällt jegliche Gewährleistung. (4)   Wählt   der   Kunde   wegen   eines   Rechts-   oder   Sachmangels   nach   gescheiterter   Nacherfüllung   den   Rücktritt   vom   Vertrag,   steht dem   Unternehmer   kein   Schadensersatzanspruch   wegen   des   Mangels   zu.   Will   der   Kunde   nach   gescheiterter   Nacherfüllung Schadensersatz,   verbleibt   die   Ware   beim   Kunden,   wenn   ihm   dies   zumutbar   ist.   Der   Schadensersatz   beschränkt   sich   auf   die Differenz   zwischen   Kaufpreis   und   Wert   der   mangelhaften   Sache.   Dies   gilt   nicht,   wenn   wir   die   Vertragsverletzung   arglistig verursacht haben. (5) Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. 9. Haftungsbeschränkungen (1)   Bei   leicht   fahrlässigen   Pflichtverletzungen   beschränkt   sich   unsere   Haftung   auf   den   nach   der   Art   der   Ware   vorhersehbaren, vertragstypischen,    unmittelbaren    Durchschnittsschaden.    Dies    gilt    auch    bei    leicht    fahrlässigen    Pflichtverletzungen    unserer gesetzlichen    Vertreter    oder    Erfüllungsgehilfen.    Gegenüber    Unternehmern    haften    wir    bei    leicht    fahrlässiger    Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. (2)   Die   vorstehenden   Haftungsbeschränkungen   betreffen   nicht   Ansprüche   des   Kunden   aus   Produkthaftung.   Weiter   gelten   die Haftungsbeschränkungen   nicht   bei   uns   zurechenbaren   Körper-   und   Gesundheitsschäden   oder   bei   Verlust   des   Lebens   des Kunden. (3)   Schadensersatzansprüche   des   Unternehmers   verjähren   nach   1   Jahr   ab   Ablieferung   der   Ware.   Dies   gilt   nicht,   wenn   uns Arglist vorwerfbar ist. 10. Eigentumsvorbehalt (1)   Bei   Verträgen   mit   Verbrauchern   behalten   wir   uns   das   Eigentum   an   der   Ware   bis   zur   vollständigen   Zahlung   des   Kaufpreises vor.   Bei   Verträgen   mit   Unternehmern   behalten   wir   uns   das   Eigentum   an   der   Ware   bis   zur   vollständigen   Begleichung   aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. (2) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. (3)    Der    Kunde    ist    verpflichtet,    uns    einen    Zugriff    Dritter    auf    die    Ware,    etwa    im    Fall    einer    Pfändung,    sowie    etwaige Beschädigungen   oder   die   Vernichtung   der   Ware   unverzüglich   mitzuteilen.   Einen   Besitzwechsel   der   Ware   sowie   den   eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. (4)   Wir   sind   berechtigt,   bei   vertragswidrigem   Verhalten   des   Kunden,   insbesondere   bei   Zahlungsverzug   oder   bei   Verletzung einer Pflicht nach Ziffer (2) und (3) dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. (5)   Der   Unternehmer   ist   berechtigt,   die   Ware   im   ordentlichen   Geschäftsgang   weiter   zu   veräußern.   Die   Beund   Verarbeitung   der Ware   durch   den   Unternehmer   erfolgt   stets   im   Namen   und   im   Auftrag   von   uns,   ohne   dass   der   Käufer   hieraus   eine   Forderung gegen   uns   erlangt.   Veräußert   der   Käufer   unsere   Ware   oder   baut   er   sie   in   ein   Grundstück   ein,   so   tritt   er   uns   bereits   jetzt   alle Forderungen   in   Höhe   des   Rechnungsbetrages   ab,   die   ihm   durch   die   Weiterveräußerung   oder   den   Einbau   gegen   einen   Dritten erwachsen.   Wir   nehmen   die   Abtretung   an.   Nach   der   Abtretung   ist   der   Unternehmer   zur   Einziehung   der   Forderung   ermächtigt. Wir    behalten    uns    vor,    die    Forderung    selbst    einzuziehen,    sobald    der    Unternehmer    seinen    Zahlungsverpflichtungen    nicht ordnungsgemäß   nachkommt   und   in   Zahlungsverzug   gerät.   Der   Unternehmer   ist   verpflichtet,   auf   unser   Verlangen   die Abtretung dem Dritten bekannt zu geben und uns den Nachweis hierüber zu erbringen. (6)   Der   Käufer   ist   ferner   verpflichtet,   auf   unser   Verlangen   alle   Auskünfte   und   Unterlagen   zur   Wahrung   unserer   Rechte   zur Verfügung   zu   stellen.   Insbesondere   hat   er   die   Namen   und   die   Anschriften   der   Schuldner   abgetretener   Forderungen   uns mitzuteilen   und   dem   Schuldner   die Abtretung   anzuzeigen.   Der   Eigentumsvorbehalt   gemäß   vorstehenden   Bestimmungen   bleibt auch   bestehen,   wenn   unsere   Forderung   in   eine   laufende   Rechnung   aufgenommen   wird   und   der   Saldo   gezogen   und   anerkannt ist. 11. Werk- und Werklieferungsverträge Für   Werk-   und   Werklieferungsverträge   mit   Unternehmern,   bei   denen   es   sich   um   Leistungen   an   Bauwerken   handelt,   gelten   die Bestimmungen der VOB / Teil B, jeweils in der neuesten Fassung, ergänzend zu diesen Bedingungen vereinbart. 12. Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufsrechts finden keine Anwendung. (2)   Ist   der   Kunde   Kaufmann,   juristische   Person   des   öffentlichen   Rechts   oder   des   öffentlich-rechtlichen   Sondervermögens,   ist ausschließlich   der   Gerichtsstand   für   alle   Streitigkeiten   aus   diesem   Vertrag   unser   Geschäftssitz.   Dasselbe   gilt,   wenn   der   Kunde keinen   allgemeinen   Gerichtsstand   in   Deutschland   hat   oder   sein   Wohnsitz   oder   gewöhnlicher   Aufenthalt   im   Zeitpunkt   der Klageerhebung nicht bekannt sind. (3)   Sollten   einzelne   Bestimmungen   des   Vertrages   mit   dem   Kunden   einschließlich   dieser   Allgemeinen   Geschäftsbedingungen ganz   oder   teilweise   unwirksam   sein   oder   werden,   so   wird   hierdurch   die   Gültigkeit   der   übrigen   Bestimmungen   nicht   berührt.   Die ganz   oder   teilweise   unwirksame   Regelung   soll   durch   eine   Regelung   ersetzt   werden,   deren   wirtschaftlicher   Erfolg   den   der unwirksamen möglichst nahe kommt. - Stand Februar 2017 -